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Dienstag, 26. Januar 2016

"Lüftung geschenkt"

... Dank der neuen KfW Förderung bei der Kombination mit einer Sanierungsmaßnahme.

Wie das geht?

Auf der Seite der KfW ist es wie folgt beschrieben:

Die zusätzliche Förderung wird Bauherren zuteil, die ihre Heizung austauschen möchten oder eine Lüftungsanlage einbauen wollen. Zugleich werden erstmals auch sogenannte Kombinationslösungen gefördert. Mit dem Einbau von Lüftungsanlagen (Lüftungspaket) in Kombination mit einer Sanierungsmaßnahme an der Gebäudehülle werden Bauschäden wie Schimmel verhindert und der Wohnkomfort gesteigert.
Die Finanzierung der Lüftungsanlage stellt sich dann so dar:

Kreditnehmer erhalten für das jeweilige Maßnahmenpaket einen Tilgungszuschuss von 12,5 %, max. 6.250 EUR auf den Förderhöchstbetrag von 50.000 EUR pro Wohneinheit. Bauherren, die aus eigenen Mitteln finanzieren, können zukünftig mit einem Investitionszuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten von 50.000 EUR, max. 7.500 EUR, pro Wohneinheit rechnen.
Für die 6250€ oder sogar 7500€ ist es sehr gut möglich eine komplette Lüftungsanlage von uns zu bekommen. Die effizienten und kostengünstigen Geräte der Firma bluMartin sowie die überschaubaren Installationskosten, machen dies möglich.

Sie können es Sich nicht vorstellen? - Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für Ihre spezielle Sanierungsmaßnahme.

Donnerstag, 2. Oktober 2014

Attraktive Finanzierungskonzepte bei Wohraumlüftung

Wussten Sie, dass es ein KfW Programm gibt, wenn Sie z.B. eine Wohnraumlüftung von uns einbauen?
Wenn nicht- lesen Sie hier und fragen Sie bei uns an:

"KfW-Programm Energieeffizient Sanieren (Programmnummer 430)
Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, integriert in ein Maßnahmenpaket zur Sanierung von Außenhülle und Anlagentechnik

a) Einzelmaßnahmen: Zuschuss 10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 5.000 Euro pro Wohneinheit. 
b) Effizienzhaus 115: Zuschuss 10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 7.500 Euro pro Wohneinheit 
c) Effizienzhaus 100 (Neubauniveau): Zuschuss 12,5 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 9.375 Euro pro Wohneinheit. 
d) Effizienzhaus 85: Zuschuss 15 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 11.250 Euro pro Wohneinheit. 
e) Effizienzhaus 70: Zuschuss 20,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheitf) Effizienzhaus 55: Zuschuss 25,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 18.750 Euro pro Wohneinheit

www.kfw-foerderbank.de